gültig ab dem 15.06.2026
Wir freuen uns über das Vertrauen, das viele Menschen
unserer Praxis entgegenbringen.
Um eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe hausärztliche Versorgung für unsere Patientinnen und Patienten sicherstellen zu können, ist die Aufnahme neuer Patientinnen und Patienten künftig an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Wir nehmen derzeit Neupatientinnen und Neupatienten auf, wenn
mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
1.
Übergang vom Kinderarzt zur hausärztlichen Versorgung
Jugendliche und junge Erwachsene, die altersbedingt nicht mehr durch ihre Kinder- und
Jugendarztpraxis betreut werden können und erstmals eine hausärztliche Praxis suchen.
2.
Neu zugezogene Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gütersloh
Wohnsitz in Gütersloh mit den Postleitzahlen 33330, 33332, 33334 oder 33335.
Nachweis des Zuzugs durch eine aktuelle Meldebescheinigung oder vergleichbare behördliche
Bescheinigung.

Wichtiger Hinweis
Wir können grundsätzlich nur Patientinnen und Patienten aufnehmen, die derzeit keinen Hausarzt bzw. keine Hausärztin haben.
Daher können wir leider keine Anfragen von Personen berücksichtigen, die bereits hausärztlich betreut werden und lediglich einen Praxiswechsel wünschen.
Warum diese Regelung?
Als hausärztliche Praxis sehen wir unsere Aufgabe insbesondere darin, Menschen vor Ort eine langfristige und wohnortnahe medizinische Versorgung zu ermöglichen. Durch die gezielte Aufnahme von neu zugezogenen Bürgerinnen und Bürgern, sowie jungen Erwachsenen beim Übergang in die hausärztliche Versorgung, können wir unsere Kapazitäten sinnvoll einsetzen und eine verlässliche Betreuung gewährleisten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

So erfolgt die Aufnahme als
Neupatientin oder Neupatient
Wenn Sie die oben genannten Aufnahmekriterien erfüllen, können Sie während unserer
Öffnungszeiten persönlich in der Praxis vorsprechen, um sich als Neupatientin oder Neupatient
registrieren zu lassen.
Bitte bringen Sie hierzu folgende Unterlagen mit:
- Ihre gültige Krankenversicherungskarte
- Den erforderlichen Nachweis (z. B. Meldebescheinigung bei Zuzug)
- Wichtige medizinische Unterlagen Ihrer bisherigen Haus- oder Kinderarztpraxis
- Informationen zu bestehenden Diagnosen und Vorerkrankungen
- Medikamentenplan
- Relevante Befunde und Arztberichte von Fachärztinnen und Fachärzten
- Sonstige wichtige Vorbefunde
- ausgefüllter Anamnesebogen
Privatversicherte Patientinnen und Patienten werden gebeten, zusätzlich einen gültigen
Personalausweis zum Abgleich der Rechnungsanschrift mitzubringen.
Nach Prüfung der Unterlagen legen wir Ihre Patientenakte an. Anschließend können Sie bei Bedarf
einen Termin in unserer Praxis vereinbaren.
Wichtiger Hinweis
Die Registrierung als Neupatientin oder Neupatient beinhaltet keine sofortige ärztliche Behandlung. Unsere Mitarbeiterinnen sind angewiesen, die Aufnahme abzulehnen, wenn die genannten Aufnahmekriterien nicht erfüllt werden oder die erforderlichen Nachweise bei der Anmeldung nicht vorgelegt werden können.
Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.